AGB

Restliches zur Durchführung von Beratungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Nadja Zöttl, nachfolgend Beraterin genannt:

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit der Beraterin, insbesondere für folgende Dienstleistungen :

  • Beratung/Consulting
  • Coaching
  • Moderation
  • Interim Management

2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.
  2. Die Beraterin führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
  3. Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
  4. Die Leistung der Beraterin gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen der Beraterin seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.
  5. Soll die Beraterin zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beraterin vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und der Beraterin sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird der Beraterin auf ihr Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.

§ 4 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung
Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist die Beraterin zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche der Beraterin auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abrechnung, Reisezeit-/Kosten

  1. Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Beraterin auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  3. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Tagesatz (8h) oder Halbtagessatz (4h). Nach besonderer Absprache auch stundenweise.
  4. Die Reisezeit ist Arbeitszeit, die Reisekosten werden nach Vereinbarung berechnet.

§ 6 Ausfall und Verhinderung
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Workshops, Moderation, Coaching) diese Termine schriftlich oder per Email absagen. Es fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:

a) bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr
b) bis zwei Wochen vor dem Termin 25 % des vereinbarten Honorars
c) bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
d) bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin 75 % des vereinbarten Honorars.
e) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars.

§ 7 Haftung

  1. Die Beraterin haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt die Beraterin für von ihr nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
  3. Die Haftung der Beraterin für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit der Beraterin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.
  4. Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist die Beraterin verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssummeanzubieten, wobei sie ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.
  5. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Beraterin verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.

§ 8 Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.

§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen

  1. Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurück zu geben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
  2. Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.

§ 10 Schweigepflicht, Datenschutz

  1. Die Beraterin verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Die Beraterin verpflichtet alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
  2. Die Beraterin ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 11 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters

  1. Sämtliche seitens der Beraterin gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum der Beraterin und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Beraterin an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.
  2. Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung der Beraterin, die diese auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die Beraterin Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
  3. Bei einem Verstoß gegen § 11, 1. und/oder 2. wird eine Vertragsstrafe gem. § 12 ausgelöst.

§ 12 Vertragsstrafe

  1. Im Falle des Verstoßes gegen § 11, 1. und/oder 2. verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
  2. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 13 Kündigung
Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart.

§ 14 Sonstiges

  1. Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  3. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch Wirksame zu ersetzen.
Ergänzung:
Rechtliches zur Durchführung von Seminaren:

§1 Anmeldebedingungen:
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Seminarbestätigung sowie die Rechnung für das Seminar bzw. den Workshop. Ihr Platz ist fest für Sie gebucht. Der Seminarpreis ist bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen.

§2 Veranstaltungsgarantie:
Wir garantieren die Durchführung einer Veranstaltung ab 3 Teilnehmern. Sollten sich nur 1 oder 2 Personen anmelden, erhalten Sie dafür ein intensives Coaching. Das Coaching findet an einem der Seminartage statt, jedoch in einer vier- bis sechsstündigen Intensivsitzung. Die Terminierung erfolgt in Absprache mit dem Coachee.

Ihr Vorteil: Sie erarbeiten die gleichen Inhalte wie im Seminar allein oder im Zweierteam statt in der Seminargruppe, beziehen diese auf Ihre persönliche Situation und haben damit einen höheren Nutzen bei der Umsetzung des Gelernten.

§3 Stornierungsbedingungen:
Bei Absage der Teilnahme an einer offenen Schulungsmaßnahme durch den Auftraggeber werden Stornogebühren anhand folgender Zeiträume geltend gemacht: Bei Rücktritt vom 30. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn -50 % der vereinbarten Vertragssumme, bei Rücktritt vom 14. bis 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn -100 % der vereinbarten Vertragssumme. Selbstverständlich können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen. Maßgeblich für die Stornierungsfristen ist der Eingang des Rücktrittsschreibens bei Nadja Zöttl. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen können leider nicht erfolgen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsschluss, § 355 Abs. 2 BGB n.F. und beträgt 14 Tage.

§4 Abweichung in der Durchführung und Absagen durch Nadja Zöttl:
Ich behalte mir vor, Trainings an einen anderen Standort und/oder zeitlich zu verlegen, abzusagen oder einen anderen Trainer/Referenten ersatzweise zu benennen. Sollte ein Training wider Erwarten durch Nadja Zöttl abgesagt oder zeitlich so verlegt werden, dass Sie am neuen Seminartermin nicht teilnehmen können, erhalten Sie den gezahlten Seminarpreis in voller Höhe zurück.